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PKV - Vorteile und Nachteile
Die private Krankenversicherung bietet im Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung zahlreiche Vorteile. Grundsätzlich
kann man davon ausgehen, dass die private Krankenversicherung
dem Versicherten wesentlich mehr Leistungen bietet. Die private
Krankenversicherung (PKV)
ist eine freiwillige Versicherung, die einzelnen Anbieter
stehen daher in einem harten Konkurrenzkampf - aus diesem
Grund gibt es hier keine sinnlosen Kosten.
Ein entscheidender Vorteil der privaten Krankenversicherung
ist für viele Patienten, dass man bei einem Krankenhausaufenthalt
die Wahl zwischen Einzel- oder Doppelzimmer hat. Die Betreuung
im Krankenhaus ist für Privatpatienten sehr gut; zudem
entfällt das in der gesetzlichen Krankenversicherung
zu entrichtende Krankenhaustagegeld (etwa 9 Euro am Tag).
Auch die freie Arztwahl ist günstig; bei den meisten
Ärzten werden Privatpatienten begünstigt, da diese
höher abgerechnet werden können.
Nicht nur bei den Allgemeinärzten haben Privatpatienten
deutliche Vorteile, auch beim Zahnarzt können Versicherte
der privaten Krankenversicherung von Vorteilen profitieren;
sie können Gold- oder Keramikfüllungen einsetzen
lassen, während gesetzlich Versicherte meist Standardfüllungen
bekommen.
Während Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zuzahlungen zu den meisten Medikamenten leisten müssen,
werden diese von der privaten Krankenversicherung in der Regel
voll übernommen - ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung.
Auch Kontaktlinsen oder Brillen werden teilweise ganz von
dieser Versicherung übernommen.
Während es in der gesetzlichen Krankenversicherung häufig
zu Beitragssteigerungen kommt, garantiert die private Krankenversicherung
gleichbleibende Beträge.
Diesen ganzen Vorteilen der privaten Krankenversicherung
steht gegenüber, dass diese für Normalverdiener
meist unerschwinglich ist. Personen, die einen jährlichen
Verdienst von unter 48.600 Euro haben, können beispielsweise
gar nicht in eine private Krankenversicherung eintreten. Lediglich
Beamte oder Selbständige haben diese Wahlmöglichkeit
auch unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze.

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